Warum die Berechtigung dein Thema ist
Wer eine fremde Wohnung öffnet, ohne die Berechtigung geprüft zu haben, kann haften, etwa auf Schadensersatz gegenüber dem Wohnungsinhaber. Im Streitfall musst du zeigen können, dass du dich vergewissert hast – und zwar mit mehr als der Erinnerung des Monteurs.
Die Legitimationsprüfung ist beim Schlüsseldienst branchenüblich und im Streitfall entlastend. Entscheidend ist dabei nicht, dass du einen Ausweis gesehen hast, sondern dass sich später belegen lässt, welcher es war und wann.
Zwei Schritte: Zusicherung vorher, Ausweis spätestens danach
Sinnvoll ist eine Reihenfolge in zwei Schritten. Vor Beginn der Arbeiten sichert der Auftraggeber schriftlich zu, dass er zur Öffnung berechtigt ist, und erteilt ausdrücklich die Erlaubnis dazu. Diese Erklärung unterschreibt er zusammen mit dem Auftrag.
Dann prüfst du seine Identität anhand eines Ausweisdokuments. Liegt der Ausweis in der verschlossenen Wohnung, holst du die Prüfung unmittelbar nach der Öffnung nach – bevor du gehst. Stellt sich dabei heraus, dass jemand nicht berechtigt war, ist das dokumentiert, und rechtliche Schritte bleiben dir vorbehalten.
Kommt eine Prüfung gar nicht zustande, darfst du den Auftrag ablehnen. Das sollte in deinen AGB stehen, damit es vor Ort keine Diskussion gibt.
Beim Blick auf den Ausweis lohnt der Abgleich mit dem Einsatzort: Passen Name und Anschrift zur Tür, die geöffnet werden soll?
Ausweis prüfen statt kopieren
Eine Kopie oder ein Foto des Ausweises wirkt wie der beste Beweis, ist aber keiner, den du brauchst. Nach § 20 Abs. 2 PAuswG darf ein Personalausweis nur mit Zustimmung des Inhabers kopiert werden, die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein und darf nicht an Dritte gehen; Daten daraus darfst du nur mit Einwilligung verarbeiten. Und jede gespeicherte Kopie ist ein Datenschutzrisiko: Sie enthält weit mehr, als du für den Zweck brauchst.
Als Nachweis genügt ein Vermerk: welches Dokument vorgelegt wurde und die letzten Zeichen seiner Nummer. Damit ist belegt, dass überhaupt ein Dokument vorlag und welches – ohne vollständige Nummer, ohne Bild.
- Art des Dokuments: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel oder ein anderes, benanntes Dokument.
- Die letzten drei Zeichen der Nummer.
- Kein Foto, keine Kopie, keine vollständige Nummer.
- Wurde kein Dokument vorgelegt, steht genau das im Protokoll – ehrlich vermerkt statt leer gelassen.
Rechtsgrundlage für die Identitätsprüfung ist dein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: keine Öffnung für Unbefugte. Das gehört in deine Datenschutzhinweise – mit dem Satz, dass du nur Art und letzte Stellen notierst und keine Kopie anfertigst.
Wenn die Tür nur mit Beschädigung aufgeht
Lässt sich die Tür nicht zerstörungsfrei öffnen, reicht die allgemeine Erlaubnis nicht. Dann gehört eine eigene Ermächtigung ins Protokoll: der Hinweis, dass Rahmen, Türblatt, Schloss oder andere Teile beschädigt werden müssen, und die ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers, dass er die Öffnung auf diesem Weg erlaubt und die Beschädigung in Kauf nimmt. Mit eigener Unterschrift, bevor gebohrt wird.
Entsteht der Schaden ungeplant – beim zerstörungsfreien Versuch bricht etwas –, gibt es keine vorherige Zustimmung. Dann tritt eine genaue Beschreibung von Hergang und Umfang an ihre Stelle, dazu Aufnahmen nach Abschluss.
Wenn Zweifel bleiben
Bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung, brichst du ab. Einen Anspruch auf Durchführung hat der Anrufer dann nicht – auch das gehört in deine AGB.
Ein abgebrochener Einsatz verschwindet nicht. Er wird storniert, mit einer Begründung wie „Berechtigung nicht nachgewiesen“, und behält seine Nummer. So bleibt nachvollziehbar, dass du hingefahren bist und warum nicht geöffnet wurde – für dich und für das Finanzamt, das jeden Vorgang lückenlos sehen will.
Im Zweifel nicht öffnen. Eine verpasste Öffnung kostet einen Auftrag, eine Öffnung für den Falschen kann deutlich mehr kosten.
Wie TürPilot die Legitimation festhält
Im Einsatzprotokoll bestätigt der Auftraggeber vor der Auftragsunterschrift, dass er zur Öffnung berechtigt ist. Den Identitätsnachweis trägt der Monteur im Abschlussschritt ein – also auch dann, wenn der Ausweis erst hinter der geöffneten Tür lag: Dokumentart aus einer Auswahl, dazu die letzten drei Zeichen der Nummer. Ein Feld für eine Kopie oder ein Foto des Ausweises gibt es nicht, und es lässt sich auch nicht einschalten.
Muss beschädigt werden, holt das Protokoll eine eigene Ermächtigung mit gesonderter Unterschrift ein. Wurde kein Dokument vorgelegt, weist die Freigabe im Büro darauf hin. Wie Aufnahmen und Unterschriften gespeichert werden, steht unter Fotos und Unterschriften und Datenschutz und Sicherheit.
Häufige Fragen
Darf ich den Personalausweis des Kunden fotografieren?
Nur mit Zustimmung des Inhabers erlaubt § 20 Abs. 2 PAuswG eine Kopie; sie muss als Kopie erkennbar sein und darf nicht an Dritte gehen. Für die Türöffnung brauchst du sie nicht: Der Vermerk von Dokumentart und letzten Zeichen der Nummer genügt als Nachweis und vermeidet ein unnötiges Datenschutzrisiko.
Was, wenn der Ausweis in der verschlossenen Wohnung liegt?
Dann sichert der Auftraggeber vor der Öffnung seine Berechtigung schriftlich zu, und du prüfst den Ausweis unmittelbar nach der Öffnung, bevor du gehst. Im Protokoll steht die Prüfung damit im Abschluss, nicht vor der Öffnung.
Welche Dokumente kann ich als Nachweis vermerken?
In TürPilot stehen Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Aufenthaltstitel zur Auswahl, dazu „Sonstiges Dokument“ mit freier Bezeichnung und „Kein Dokument vorgelegt“.
Muss ich öffnen, wenn sich jemand nicht ausweisen kann?
Nein, wenn deine AGB es so regeln. Die AGB-Vorlage in TürPilot sieht vor, dass du den Auftrag ablehnen darfst, wenn keine Prüfung zustande kommt, und bei begründeten Zweifeln abbrichst. Der Einsatz wird dann mit Begründung storniert.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Stand: 25.09.2026.