| Lücken in den Grundaufzeichnungenentschärft | Gegenüber dem Finanzamt muss jeder Vorgang lückenlos nachvollziehbar sein – auch der abgebrochene. In der Buchhaltung taucht ein stornierter Einsatz gar nicht erst auf. | Jeder Auftrag bekommt seine Nummer beim Anlegen, auch der abgebrochene. Ab Freigabe unveränderbar, gelöscht wird nie, storniert nur mit Begründung. Export für die Prüfung inklusive. |
| Streit mit dem Kundenentschärft | „Der Preis war nie genannt.“ „Den Kratzer hatte die Tür vorher nicht.“ „AGB habe ich nie bekommen.“ Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage – bis zum Vorwurf überhöhter Notdienstpreise (§ 138 BGB, § 291 StGB). | Ein Dokument beantwortet alles drei: Zeitpunkt der Preisnennung, Aufnahmen vor und nach der Öffnung, ausgehändigte Fassung deiner Rechtstexte – jeweils vom Kunden unterschrieben. Fehlen AGB oder Datenschutzhinweise, warnt TürPilot bei der Freigabe; hinterlegen musst du sie selbst. |
| Legitimation nicht dokumentiertentschärft | Wer eine fremde Wohnung öffnet, ohne die Berechtigung geprüft zu haben, riskiert Schadensersatz und Ärger mit der Polizei. Eine Ausweiskopie als Beweis ist keine gute Lösung – sie ist nur mit Zustimmung des Inhabers zulässig (§ 20 Abs. 2 PAuswG), und jede Kopie ist ein Datenschutzrisiko mehr. | In der Voreinstellung verlangt das Formular die Angabe, welches Dokument vorgelegt wurde – auf Wunsch mit den letzten drei Zeichen der Nummer, ohne Foto und ohne Kopie. Abschalten kann der Betrieb die Prüfung selbst. |
| Widerruf nach dem Einsatzentschärft | Bei jedem Privatkunden besteht ein Widerrufsrecht (§§ 312b, 312g BGB) – unabhängig vom Preis. Ohne ordnungsgemässe Belehrung läuft die Frist zwölf Monate und vierzehn Tage, und Wertersatz gibt es dann keinen (§§ 356 Abs. 3 und 4, 357a Abs. 2 BGB). Der Kunde behält die geöffnete Tür und zahlt nichts. | Verlangt bei jedem Privatkunden Belehrung, ausdrückliches Verlangen und die Kenntnis vom Erlöschen (§ 356 Abs. 5 BGB) – und verweigert ohne sie die Freigabe. Unabhängig vom Preis. Dass der Kunde die Belehrung vor seiner Unterschrift auf Papier oder – mit seiner Zustimmung – per E-Mail in der Hand hat, liegt beim Betrieb. |
| Bewertungen sammelnunterstützt | Ohne Bewertungen kein Anruf – im Notdienst entscheidet die Sternezahl, wen jemand um drei Uhr nachts wählt. Sie einzusammeln ist aber heikel: Eine Bitte per Mail oder SMS ist Werbung nach § 7 UWG und ohne vorherige Einwilligung abmahnbar. | Fragt auf dem zulässigen Weg: Die Bitte geht nur an Kunden, die im Protokoll ausdrücklich eingewilligt haben, jede Nachricht nennt den Weg zum Widerruf, und ausgelöst wird sie einzeln von Hand – kein Automatismus. Die Bewertung schreibt der Kunde ungefiltert. |
| Buchhaltung und Rechnungsstellungunterstützt | Kassenbelege von Hand den Vorgängen zuzuordnen kostet Abende und produziert Fehler. Fehlt am Ende das Leistungsdatum oder ist die Leistung zu unbestimmt beschrieben, wackelt beim Empfänger der Vorsteuerabzug – und schlimmstenfalls verwirft der Prüfer die Buchführung. | Nimmt die Belegnummer der TSE-Kasse am Einsatz auf, erzwingt Leistungsdatum und konkrete Beschreibung und übergibt die Positionen an deine Buchhaltung. Ausgestellt wird dort oder, wenn du es einschaltest, in TürPilot selbst; gebucht wird in deiner Buchhaltung – ob dein Betrieb insgesamt ordnungsgemäss arbeitet, kann keine Software zusichern. |
| Kassenführung mit TSEausserhalb von TürPilot | Wer Bargeld mit einer elektronischen Kasse erfasst, braucht dafür eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO). Fehlt sie, drohen Bussgeld und Hinzuschätzung. | TürPilot nimmt bewusst kein Geld entgegen und ist selbst kein Kassensystem. Die Belegnummer deiner Kasse lässt sich am Einsatz vermerken. |
| Haftung aus dem Einsatz selbstausserhalb von TürPilot | Beschädigte Tür, falsch eingebautes Schloss, Personenschaden – dagegen hilft keine Software, sondern eine Betriebshaftpflicht. | Dokumentiert Zustand und Ablauf samt Unterschrift. Die Absicherung bleibt Sache deiner Versicherung. |