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Google-Bewertungen für den Schlüsseldienst: fragen, solange der Einsatz frisch ist

Wer bei „Schlüsseldienst + Ort“ oben steht, bekommt den nächsten Anruf. Gefragt wird trotzdem fast nie – abends hat niemand mehr Lust dazu, und eine Woche später erinnert sich der Kunde kaum noch. TürPilot fragt mit einem Klick, per E-Mail oder SMS. Aber nur, wenn der Kunde vorher zugestimmt hat.

Warum die Einwilligung vorher kommt

Eine Bitte um Bewertung ist rechtlich Werbung – auch wenn sie freundlich formuliert ist und nur einem zufriedenen Kunden gilt. Per E-Mail oder SMS verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dafür eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ohne sie ist schon die erste Nachricht eine unzumutbare Belästigung und kann abgemahnt werden.

Die Ausnahme für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG) trägt hier nicht verlässlich: Sie setzt unter anderem voraus, dass der Kunde schon bei der Erhebung seiner Adresse auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde, und ob eine Bewertungsbitte überhaupt Werbung für eigene ähnliche Leistungen ist, ist umstritten. TürPilot stützt sich deshalb nicht auf die Ausnahme, sondern auf die Einwilligung des Kunden.

Mündlich vor Ort um eine Bewertung zu bitten, ist davon nicht betroffen. Es geht um E-Mail und SMS.

So holt das Protokoll die Einwilligung ein

Im ersten Schritt des Einsatzprotokolls, vor der Auftragsunterschrift, steht bei den Erklärungen ein eigenes Kästchen:

„Ich bin einverstanden, einmalig per E-Mail oder SMS um eine Bewertung des Einsatzes gebeten zu werden. Freiwillig und jederzeit widerrufbar.“

Das Kästchen ist nicht vorangekreuzt und getrennt von den übrigen Erklärungen. Bleibt es leer, hat das keinen Einfluss auf den Auftrag. Der Zeitpunkt der Einwilligung wird gespeichert, und die Erklärung steht mit auf dem Protokoll, das der Kunde bekommt. Nach der Unterschrift lässt sich das Kästchen nur noch abwählen, nicht nachträglich setzen.

Zwei freiwillige Erklärungen im Vor-Ort-Formular: nicht angehakt „Aufnahmen der Öffnung dürfen für Werbezwecke verwendet werden“, angehakt „Ich bin einverstanden, einmalig per E-Mail oder SMS um eine Bewertung des Einsatzes gebeten zu werden. Freiwillig und jederzeit widerrufbar.“
Die Einwilligung holt das Protokoll vor Ort ein – freiwillig, einzeln und jederzeit widerrufbar.

Nach dem Einsatz: ein Klick, einmal

Auf der Belegseite im Cockpit steht dafür ein eigener Kasten. Ist der Einsatz vom Kunden abgenommen und liegt die Einwilligung vor, bittet das Büro den Kunden von dort per E-Mail oder per SMS um eine Bewertung. Automatisch geht nichts hinaus – weder mit dem Protokoll noch als Sammelversand. Der Kunde hat einer Bitte zugestimmt, nicht einem Automatismus.

Auf Wunsch darf auch der Monteur die Bitte am Ende des Protokolls selbst per SMS auslösen, solange der Kunde noch vor ihm steht. Das schaltet der Inhaber in den Einstellungen eigens frei; die Einwilligung braucht es auch dann.

  • Einmal je Einsatz, über beide Wege zusammen: Ging die Bitte per SMS hinaus, bietet TürPilot keine Mail mehr an, und umgekehrt.
  • Jede Nachricht nennt einen Weg, der Bitte zu widersprechen – die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Betriebs. Ohne einen solchen Weg geht keine Bewertungsbitte hinaus.
  • Ruft ein Kunde an und will keine Nachrichten mehr, vermerkt das Büro den Widerspruch am Einsatz. Danach geht keine Bitte mehr hinaus, auch keine schon eingereihte SMS. Dasselbe gilt nach einem Löschverlangen.

Wohin der Link führt: Google und andere Bewertungsportale

Den Bewertungslink trägt der Inhaber einmal in den Einstellungen ein – in der Regel den Link des Google-Unternehmensprofils, den Googles „Bewertung teilen“-Dialog ausgibt. Daneben sind Links weiterer verbreiteter Portale zulässig, etwa ProvenExpert, Trustpilot, Yelp, 11880, Gelbe Seiten oder Das Örtliche.

Andere Adressen nimmt TürPilot nicht an. Der Link erscheint in Nachrichten, die unter dem Namen deines Betriebs beim Kunden ankommen; eine beliebige Seite dahinter wäre eine offene Weiterleitung. Deshalb wird er beim Eintragen geprüft und bei jedem Aufruf noch einmal.

Der Kunde landet direkt beim Portal und schreibt dort ungefiltert, was er denkt. TürPilot sortiert vorher niemanden aus. War etwas nicht in Ordnung, lädt die Mail ihn zusätzlich ein, sich direkt beim Betrieb zu melden.

Kurzlink für die SMS – und was er zählt

Ein Google-Bewertungslink ist rund 43 Zeichen lang. Zusammen mit Dankessatz und Widerspruchshinweis wird es damit knapp – mit einer langen Nummer oder E-Mail-Adresse reisst die SMS die 160 Zeichen und kostet doppelt. Deshalb verschickt TürPilot in der SMS einen Kurzlink der Form tuerpilot.de/b/…, der zum hinterlegten Portal weiterleitet.

Der Kurzlink steht für deinen Betrieb, nicht für einen einzelnen Kunden. Er verrät also nicht, wer ihn bekommen hat. In den Einstellungen siehst du, wie oft der Kurzlink aus deinen SMS aufgerufen wurde – eine reine Zahl ohne Personenbezug, an der du ablesen kannst, ob sich das Fragen lohnt.

Der SMS-Versand ist optional und kostet 10 Cent je SMS-Teil; in den kostenlosen 30 Tagen ist er abgeschaltet. Die Bitte per E-Mail kostet nichts extra. Einzelheiten unter Kundenversand.

Häufige Fragen

Schickt TürPilot die Bewertungsbitte automatisch nach jedem Einsatz?

Nein. Sie wird immer von Hand ausgelöst – im Büro auf der Belegseite oder, wenn der Inhaber es erlaubt, vom Monteur am Ende des Protokolls per SMS. Und nur, wenn der Kunde im Protokoll eingewilligt hat.

Was passiert, wenn der Kunde das Kästchen nicht ankreuzt?

Dann geht keine Bewertungsbitte per E-Mail oder SMS hinaus, und der Auftrag läuft ganz normal weiter. Fragen kannst du ihn vor Ort mündlich.

Kann ich einen Kunden zweimal fragen?

Nicht zum selben Einsatz. Die Einwilligung lautet auf eine einmalige Bitte, und TürPilot hält sich daran: je Einsatz einmal, gleich ob per E-Mail oder SMS.

Welche Bewertungsportale kann ich hinterlegen?

Google (Links über g.page, maps.app.goo.gl oder google.com/maps) sowie ProvenExpert, Trustpilot, Golocal, Yelp, 11880, WerKenntDenBesten, KennstDuEinen, Gelbe Seiten und Das Örtliche. Andere Adressen werden abgewiesen.

Google ist eine Marke der Google LLC. Die übrigen genannten Namen von Bewertungsportalen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. TürPilot steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Anbietern.

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